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   BAG, 17.06.1998 - 7 AZR 55/97   

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BAG, 17.06.1998 - 7 AZR 55/97 (https://dejure.org/1998,9212)
BAG, Entscheidung vom 17.06.1998 - 7 AZR 55/97 (https://dejure.org/1998,9212)
BAG, Entscheidung vom 17. Juni 1998 - 7 AZR 55/97 (https://dejure.org/1998,9212)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 13.05.1998 - 7 AZR 297/97
    Auszug aus BAG, 17.06.1998 - 7 AZR 55/97
    Das ergibt die Auslegung der Vorschrift, wie der Senat seit seinem Urteil vom 14. Mai 1997 (7 AZR 159/96 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Übernahme ins Arbeitsverhältnis) in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (zuletzt Urteil vom 13. Mai 1998 - 7 AZR 297/97 -;, n.v.).

    b) Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht aber davon ausgegangen, der Arbeitgeber schulde dem Auszubildenden für die Zeit nach Abschluß der Ausbildung nach den §§ 284, 285 § 280 Abs. 1, § 287 Satz 1, § 251 BGB Schadensersatz in Geld, wenn er mit ihm schuldhaft keinen Arbeitsvertrag geschlossen hat, obwohl keiner der Ausnahmetatbestände des § 3 Nr. 1 oder des § 3 Nr. 2 TV BS vorgelegen habe (ständige Rechtsprechung des Senats seit den Urteilen vom 14. Oktober 1997 - 7 AZR 298/96 - und - 7 AZR 811/96 - zur Veröffentlichung bestimmt; vgl. auch die Urteile vom 29. April 1998 - 7 AZR 125/97 - und - 7 AZR 540/97 - n.v., sowie das Urteil vom 13. Mai 1998 - 7 AZR 297/97 - n.v.).

  • BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 298/96

    Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis aufgrund Tarifvertrags zur

    Auszug aus BAG, 17.06.1998 - 7 AZR 55/97
    b) Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht aber davon ausgegangen, der Arbeitgeber schulde dem Auszubildenden für die Zeit nach Abschluß der Ausbildung nach den §§ 284, 285 § 280 Abs. 1, § 287 Satz 1, § 251 BGB Schadensersatz in Geld, wenn er mit ihm schuldhaft keinen Arbeitsvertrag geschlossen hat, obwohl keiner der Ausnahmetatbestände des § 3 Nr. 1 oder des § 3 Nr. 2 TV BS vorgelegen habe (ständige Rechtsprechung des Senats seit den Urteilen vom 14. Oktober 1997 - 7 AZR 298/96 - und - 7 AZR 811/96 - zur Veröffentlichung bestimmt; vgl. auch die Urteile vom 29. April 1998 - 7 AZR 125/97 - und - 7 AZR 540/97 - n.v., sowie das Urteil vom 13. Mai 1998 - 7 AZR 297/97 - n.v.).
  • BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 811/96

    Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 17.06.1998 - 7 AZR 55/97
    b) Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht aber davon ausgegangen, der Arbeitgeber schulde dem Auszubildenden für die Zeit nach Abschluß der Ausbildung nach den §§ 284, 285 § 280 Abs. 1, § 287 Satz 1, § 251 BGB Schadensersatz in Geld, wenn er mit ihm schuldhaft keinen Arbeitsvertrag geschlossen hat, obwohl keiner der Ausnahmetatbestände des § 3 Nr. 1 oder des § 3 Nr. 2 TV BS vorgelegen habe (ständige Rechtsprechung des Senats seit den Urteilen vom 14. Oktober 1997 - 7 AZR 298/96 - und - 7 AZR 811/96 - zur Veröffentlichung bestimmt; vgl. auch die Urteile vom 29. April 1998 - 7 AZR 125/97 - und - 7 AZR 540/97 - n.v., sowie das Urteil vom 13. Mai 1998 - 7 AZR 297/97 - n.v.).
  • BAG, 14.05.1997 - 7 AZR 159/96

    Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 17.06.1998 - 7 AZR 55/97
    Das ergibt die Auslegung der Vorschrift, wie der Senat seit seinem Urteil vom 14. Mai 1997 (7 AZR 159/96 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Übernahme ins Arbeitsverhältnis) in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (zuletzt Urteil vom 13. Mai 1998 - 7 AZR 297/97 -;, n.v.).
  • LAG Hamm, 08.08.1996 - 4 (9) Sa 1999/95

    Arbeitsverhältnis: Zustandekommen nach dem TV zur Beschäftigungssicherung

    Auszug aus BAG, 17.06.1998 - 7 AZR 55/97
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 8. August 1996 - 4 (9) Sa 1999/95 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 29.04.1998 - 7 AZR 125/97
    Auszug aus BAG, 17.06.1998 - 7 AZR 55/97
    b) Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht aber davon ausgegangen, der Arbeitgeber schulde dem Auszubildenden für die Zeit nach Abschluß der Ausbildung nach den §§ 284, 285 § 280 Abs. 1, § 287 Satz 1, § 251 BGB Schadensersatz in Geld, wenn er mit ihm schuldhaft keinen Arbeitsvertrag geschlossen hat, obwohl keiner der Ausnahmetatbestände des § 3 Nr. 1 oder des § 3 Nr. 2 TV BS vorgelegen habe (ständige Rechtsprechung des Senats seit den Urteilen vom 14. Oktober 1997 - 7 AZR 298/96 - und - 7 AZR 811/96 - zur Veröffentlichung bestimmt; vgl. auch die Urteile vom 29. April 1998 - 7 AZR 125/97 - und - 7 AZR 540/97 - n.v., sowie das Urteil vom 13. Mai 1998 - 7 AZR 297/97 - n.v.).
  • BAG, 29.04.1998 - 7 AZR 540/97
    Auszug aus BAG, 17.06.1998 - 7 AZR 55/97
    b) Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht aber davon ausgegangen, der Arbeitgeber schulde dem Auszubildenden für die Zeit nach Abschluß der Ausbildung nach den §§ 284, 285 § 280 Abs. 1, § 287 Satz 1, § 251 BGB Schadensersatz in Geld, wenn er mit ihm schuldhaft keinen Arbeitsvertrag geschlossen hat, obwohl keiner der Ausnahmetatbestände des § 3 Nr. 1 oder des § 3 Nr. 2 TV BS vorgelegen habe (ständige Rechtsprechung des Senats seit den Urteilen vom 14. Oktober 1997 - 7 AZR 298/96 - und - 7 AZR 811/96 - zur Veröffentlichung bestimmt; vgl. auch die Urteile vom 29. April 1998 - 7 AZR 125/97 - und - 7 AZR 540/97 - n.v., sowie das Urteil vom 13. Mai 1998 - 7 AZR 297/97 - n.v.).
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